15.10.17
Sozialversicherung für selbstständige Künstler

Für selbstständige Künstler ist die Künstlersozialkasse (KSK) ein wichtiges Standbein der persönlichen sozialen Absicherung. Sie bindet Künstler in das System der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um über die KSK versichert zu werden und was unter der KSK-Abgabepflicht für Verwerter künstlerischer Leistungen zu verstehen ist, sind die Hauptthemen dieser Informationsveranstaltung.
Daneben geht es auch um einzelne sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, die selbstständigeKünstler zu Mitgliedern und Beitragszahlern in der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung machen.

Ziel:
Die Veranstaltung ist eine verständliche und praxisbezogene Einführung in das Thema Sozialversicherung. Hier informiert zu sein ist wichtig, denn Selbstständige (Künstler) müssen sich um ihre Sozialversicherung selbst kümmern und ihre gesetzlichen Pflichten kennen.

Zielgruppe:
Existenzgründer/-innen und junge Unternehmen

Themen:
Künstlersozialkasse
Deutsche Rentenversicherung
Berufsgenossenschaften

Referentin:
Alexa Jünkering

Datum:
15.10.2017
15:00 – 18:00 Uhr

Ort:
Gründerinnenzentrum
Hoher Wall 15
44137 Dortmund

Anmeldung:
Kerstin Stevens
T. 0231 5027581
kerstin.stevens@stadtdo.de

Gebühr:
keine